Enstehung und Entwicklung der Modernen Privatrechtsordnungen und die Römischrechtliche tradition - rövid ismertető
Professor Gábor HAMZA promovierte Sub auspiciis Praesidentis Rei publicae
an der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Eötvös Loránd Universität
in Budapest. Längere Studienaufenthalte in Deutschland und in Italien.
Habilitation in Budapest 1979. Ordentlicher Professor für Römisches Recht,
Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung an der Eötvös Loránd Universität
in Budapest seit 1984. Gastprofessuren an Universitäten in Italien, Frankreich,
USA, Spanien, Belgien und Japan. Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. Autor von auch in Fremdsprachen veröffentlichten Monographien,
Lehrbüchern und Abhandlungen auf dem Gebiete des römischen Rechts,
der ungarischen und europäischen Rechtsgeschichte sowie der Rechtsvergleichung. Das Gemeineuropäische Privatrecht, das ius commune (privatum) Europaeum
zu erschaffen stellt für die nächsten Jahrzehnte eine der wichtigsten
Herausforderungen für das zusammenwachsende Europa dar. Vorbedingung
dafür ist auch die gründliche Aufarbeitung und Darstellung der gemeinsamen
historischen Wurzeln der Privatrechtsordnungen der Staaten Europas. Das ius
commune (privatum) Europaeum dient immer mehr auch außerhalb Europas
als Vorbild für die regionale Rechtsangleichung. Diese Tendenz macht sich in
erster Linie in Südamerika, aber auch in Asien bemerkbar. Im Werk werden auch
die Geschichte und die derzeitige Lage der Rechtsvereinheitlichung innerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) berücksichtigt. Die gemeinsame
Grundlage des Privatrechts in Europa bildet in erster Linie das römische Recht,
welches im Mittelalter und in der Neuzeit die Rechtsordnung der meisten europäischen
Länder geprägt hat. Gleichermaßen bildete das römische Recht in
der Neuzeit, teilweise infolge der Kolonisation, auch in vielen Gebieten bzw. Staaten außerhalb Europas die Grundlage der Rechtsordnung. Auch in der Gegenwart
ist das Privatrecht der meisten europäischen Staaten und einer großen
Anzahl der außerhalb Europas liegenden Länder wesentlich vom römischen
Recht beeinflußt. Die heute noch lebendige römischrechtliche Tradition stellt
folglich einen festen Bestandteil der europäischen, aber auch der juristischen
kulturellen Identität auf Weltebene dar. In dieser Erkenntnis beschreibt der Autor
das Fortwirken des römischen Rechts in allen europäischen Staaten und in
etlichen Ländern der anderen Kontinente.